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24.04.2015 07:56

Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei Filesharing (Internet-Tauschbörse)

LG Potsdam, Urt. v. 08.01.2015, Az. 2 O 252/14 (extern via openJur)

“Wird ein Internetanschluss nicht nur vom Anschlussinhaber genutzt, sondern darüber hinaus unbeaufsichtigt von weiteren Personen, spricht - unabhängig von der Frage der Nutzung des Internetanschlusses an einem bestimmten Tag - die Lebenserfahrung nicht mehr dafür, dass lediglich der Anschlussinhaber als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt, denn schon die abstrakte Zugriffsmöglichkeit lässt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Grundlage des vom BGH angenommenen Erfahrungssatzes, dass der Anschlussinhaber als typischer Alleinnutzer anzusehen sei, entfallen.

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Darüber hinaus lässt bereits das gemeinsame familiäre Zusammenleben im Haushalt die Grundlagen der tatsächlichen Vermutung entfallen, denn es entspricht im Gegenteil der Lebenserfahrung, dass im Haushalt des Anschlussinhabers lebende weitere Personen - erst recht, wenn es sich um die Ehefrau und fast volljährige eigene Kinder handelt- freien Zugriff auf einen dort vorhandenen Internetanschluss haben und hiervon auch Gebrauch machen.”