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Markenverletzung, Abmahnung | Ihr Rechtsanwalt in München

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Oder sind Sie selbst Rechteinhaber und benötigen eine fundierte Beratung, ob Ihr Markenrecht verletzt wurde? Als Rechtsanwalt für Markenrecht in München beraten und vertreten wir Sie bundesweit bei allen relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Markenrechtsverletzung.

Wann liegt eine Markenverletzung vor?

Eine Markenverletzung bzw. Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn in rechtswidriger Weise in den Schutzbereich einer Marke eingegriffen wird. Dabei hängt der Schutzbereich einer Marke von verschiedenen Kriterien ab, so zum Beispiel von der individuellen Kennzeichnungskraft. Diese ist wiederum auch abhängig von den Waren und Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt. Grundsätzlich gibt es aber drei Möglichkeiten, wann eine Markenverletzung vorliegen kann:

  • Im Fall der Doppelidentität wird ein identischen Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen benutzt;
  • Im Falle einer Verwechslungsgefahr wird ein ähnliches oder identisches Zeichen für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen benutzt;
  • Im Fall einer bekannten Marke wird ein identisches oder ähnliches Zeichen für unähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, aber dadurch die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt.

Tipp: In unserem Blog zum Medienrecht (Tag: Markenrecht) finden Sie interessante Urteile und Meldungen unserer Kanzlei zum Thema Markenverletzung.

Soweit es nicht um typische Fälle eines Plagiat geht, liegt die Markenverletzung nach unserer anwaltlichen Erfahrung meist im Bereich der Verwechslungsgefahr. Deren Beurteilung ist rechtlich von vielen Kriterien abhängig und erfordert ein intensive Beobachtung der Entwicklungen in der Spruchpraxis von Gerichten und Markenämtern.

Im Wesentlichen richtet sich die Verwechslungsgefahr danach, wie stark die Kennzeichnungskraft der Marke ist, und wie hoch die Zeichenähnlichkeit sowie die Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit ist. Als Markenanwalt in München übernehmen wir für Sie die rechtliche Überprüfung der Markenverletzung und geben Ihnen eine verbindliche Einschätzung zur Rechtslage.

Abmahnung einer Markenverletzung - Hilfe vom Anwalt

Im Falle einer Markenverletzung droht eine Abmahnung oder eine gerichtliche Inanspruchnahme durch den Markeninhaber. Die außergerichtliche Abmahnung ist verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung von Auskunft zum Umfang der Verletzungshandlungen sowie Ansprüchen auf Schadensersatz, Kostenerstattung, Vernichtung u.a.

Tipp: Zu diesem Thema haben wir in der Rubrik Abmahnung spezielle Informationen zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie dort Hinweis zu Reaktionsmöglichkeiten, die auf unserer Erfahrung als Rechtsanwalt für Markenrecht in München beruhen.

Wir übernehmen für Sie als auf Markenverletzung spezialisierte Medienkanzlei die Überprüfung etwaiger Ansprüche und besprechen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. Wenn Sie bereits eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Markenrecht in München - Dr. Matthias Schaefer - am besten sofort. 

Wer mahnt bei Markenrechtsverletzung was ab? Und für wen?

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Markenrecht in München sind uns unzählige Fälle einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung  bekannt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie beispielhaft einige der uns bekannten Abmahnungen von Rechteinhabern, der betroffenen Marke und eine Zuordnung der jeweils beauftragten Kanzlei:

Abmahnungen von Markenverletzungen: 

  • Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte: Nobilis Group GmbH wg.der Bezeichnung "Aventus", "Creed", "Amouage", "Baccarat Rouge 540", "Interlude", "Maison FRancis Kurkdjian", "Versace", "Versace Eros";
  • Von Have Fey Rechtsanwälte: Elara GmbH wegen der Bezeichnung "Elara"; Dreimaster Modevertrieb GmbH wegen der Bezeichnung "SCHMUDDELWEDDA";
  • CBH Rechtsanwälte: Faina Lifestyle Sp. z.o.o wegen der Bezeichnung  "caissa"; Burberry Ltd. wegen Verletzung des sog. Burberry-Check (durch diverse Bildmarken geschütztes Karomuster); MO Streetwaer GmbH wegen der Bezeichnungen "Mo", "MyMo", "Risa", "Felipa", "Iszia";
  • Boehmert & Boemert Anwaltspartnerschaft mbB: South African Reserve Bank wegen der Bezeichnung "Krugerrand-Münze";
  • Kanzlei Fortmann Tegethoff: Schmidt Spiele GmbH wegen der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" und "Kniffel";
  • Advant Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH): Inbus IP GmbH wegen der Bezeichnung "Inbus";
  • Kanzlei Schleinkofer: Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd wegen der Bezeichnung "japanische Messer" als geografische Herkunftsangabe;
  • Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB: Hermès wegen Bezeichnung "Hermès" und "H-Logo" ("H-Ornament" auf der Schuhsohle);
  • Kanzlei FPS: Chanel S.A.S. wegen der Bezeichnung "Chanel";
  • SKW  Schwarz Rechtsanwälte: Herrnhuter Sterne GmbH wegen der Bezeichnung "Herrnhuter Stern";
  • Kanzlei Mütze Korsch: Herbert Seckler bzw. Infinity Real Estate & Project Development GmbH wegen der Bezeichnung "Sansibar";
  • Zierhut*IP Rechtsanwälte: Römer Systems GmbH wegen der Bezeichnung "Kodra"; Rowone UG wegen der Bezeichnung "MVP"; Frida Kahlo Corporation wegen der Bezeichnung "Frida" bzw. "Frida Kahlo"; Wham-O Holding Ltd. wegen der Bezeichnung "Hula Hoop";
  • Dr. Metzner Rechtsanwälte: HypnoBirthing Gesellschaft Europa GmbH wegen der Wort-/Bildzeichens "HypnoBirthing";
  • Kanzlei IT IP Rudnick: Copho GmbH bzw. Boris Banaszak wegen der Bezeichnung "BASESHOT" bzw. "Base Shot";
  • SSM Sandmair Patentanwälte Rechtsanwalt PartmbB: Biotest AG wegen der Bezeichnung "Biotest" bzw. Wort-/Bildmarke "Biotest";