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Abmahnung wegen Foto und Bildmaterial | Ihr Anwalt in München

Sie haben eine Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung von Foto- oder Bildmaterial  erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz zahlen? Als Fachanwalt für Urheberrecht vertreten wir bereits seit vielen Jahren bundesweit Betroffene in diesem Bereich. Aufgrund dieser langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in München verfügen wir über ein großes Erfahrungswissen.

Vorwurf der unerlaubten Nutzung von Foto, Grafik oder sonstigem Bildmaterial

Sie betreiben eine Website, einen Social Media-Kanal oder haben in einem anderen Medium etwas veröffentlicht. Darin nutzen nutzen Sie Fotos, Grafiken oder andere Bilder. Nun haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie das Bildmaterial unerlaubt nutzen und/oder die Urhebernennung bzw. eine Quellenangabe fehlt. 

Tipp: Eine Auflistung der relevantesten Rechteinhaber und der von ihnen beauftragten Kanzleien finden Sie nachfolgend unter dem Stichwort "Wer mahnt was ab?".

Abmahnung einer Bildnutzung - Was bedeutet das überhaupt?

Insbesondere bei Fällen unerlaubter Nutzung von Fotos, Grafiken oder Bildern ist die Ahndung eines Urheberrechtsverstoßes mittels Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an der Tagesordnung. Aufgrund einer möglichen Eilbedürftigkeit werden meist Minimalfristen von wenigen Tagen gesetzt, die man nicht einfach verstreichen lassen sollte -  andernfalls droht ein teures Gerichtsverfahren. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie für eine mögliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich auch verantwortlich sind!

Tipp: Weitere Informationen rund um das Thema haben wir in unserer Rubrik "FAQ" unter dem Stichwort Abmahnung für Sie zusammengestellt.

Hafte ich für die behauptete Urheberrechtsverletzung?

Ob Sie als Betreiber der Website oder des Mediums oder als sonstiger Beteiligter für eine begangene Urheberrechtsverletzung haften, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.

Zunächst muss es sich bei dem Bildmaterial überhaupt um ein schutzfähiges Werk bzw.  ein Lichtbild handeln. Weiterhin  kommt es darauf an, ob der Anspruchsteller  berechtigt ist im eigenen Namen urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn er selbst Urheber des Bildmaterials ist oder ihm als Rechteinhaber ausschließliche Nutzungsrechte daran zustehen. 

Außerdem liegt eine Verletzung des Urheberrechts nur dann vor, wenn die Nutzung unerlaubt erfolgte. Das kann der Fall sein, wenn überhaupt keine Einwilligung zur Nutzung des Bildmaterials vorlag oder aber eine Lizenz bestimmte Nutzungsrechte nicht abdeckt. Zudem kommt eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Betracht, so insbesondere, wenn eine Urhebernennung erforderlich gewesen wäre, aber unterblieben ist oder möglicher falsch umgesetzt wurde.

Um die konkreten Haftungsrisiken bei Ihnen verlässlich beurteilen zu können, ist eine individuelle Prüfung des Einzelfalls unerlässlich. Als Anwalt für Abmahnung wegen Foto und Bildrecht in München begleiten wir Sie bei Ihren nächsten Schritten. Hierfür benötigen wir alle erforderlichen Unterlagen und eine Reihe weiterer Informationen, die wir mit Ihnen gemeinsam besprechen.

Tipp: In unserem Blog zum Medienrecht  finden Sie interessante Urteile und Meldungen unserer Kanzlei zum Thema Urheberrecht.

Abmahnung wegen Nutzung von Bildern erhalten, was tun?

Für den Betroffenen einer Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Verletzung von Bildrechten stellt sich die Frage, ob er eine Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft erteilen sowie Schadensersatz und Kosten der Abmahners zahlen muss. Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Welche Schritte die richtigen Sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Fachanwalt für Urheberrecht übernehmen wir das für Sie. Wir klären gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt und erklären Ihnen die Rechtslage. Unterschreiben Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht an die abmahnenden Rechtsanwälte, bevor Sie nicht beraten worden sind.

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung enthält häufig nachteilige Klauseln und Zugeständnisse, auf die kein Anspruch besteht. Erforderlichenfalls kann eine Unterlassungserklärung entsprechend der individuellen Erfordernisse des Einzelfalls modifiziert werden (sog. modifizierte Unterlassungserklärung).

Wer mahnt bei Bildnutzung was ab? Und für wen?

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Foto- und Bildrecht in München sind uns unzählige Fälle einer Abmahnung wegen Bildnutzungen bekannt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie beispielhaft einige der uns bekannten Abmahnungen von Rechteinhabern mit einer Zuordnung der jeweils beauftragten Kanzlei:

Abmahnungen von Fotografie, Grafik oder Bild: 

  • Kanzlei KSP: dpa Picture-Alliance GmbH;
  • Image Law: APA-PictureDesk, ddp media GmbH;
  • Simon Graeser Rechtsanwalts PartG mbB: Daniel Simon;
  • Frommer Legal: Image Professionals GmbH, August Image LCC, Erhard Bock;
  • Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling: Hörg Hofmann;
  • Kanzlei Sievers & Kollegen: Stephanie Hofschlaeger;
  • Kanzlei Fuß & Jankord: Motorsport Images UK Ltd;
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Corbis GmbH, Getty Images International,  LOOK Die Bildagentur, Masterfile, Mauritius, StockFood;  
  • Pixel.Law: Fotolia;  
  • BGKW Rechtsanwälte: Pixelio;  
  • Baker & McKenzie: Pixelio.

Sie benötigen Hilfe, weil Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Nutzung von Bildmaterial erhalten haben? In diesem Fall nehmen Sie mit Ihren Rechtsanwalt für Foto- und Bildrecht in München - Dr. Matthias Schaefer - am besten sofort Kontakt auf.