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19.05.2015 06:40

Verstoß gegen Unterlassungserklärung wegen unterlassener Löschung eines Bildes vom Server

AG Bielefeld, Urt. v. 12.02.2015, Az. 42 C 1019/14

"Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung durch Verbleib der abrufbaren Kopie einer Bilddatei auf dem Server kann jedenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.250,00 EUR nicht als unbillig angesehen werden. Dies gilt auch, dann wenn es sich um eine Fotografie handelt, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurde."

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