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Das allgemeine Zivilrecht bildet einen Hauptbestandteil der Sachverhalte, aus denen sich im täglichen Leben Rechtsfragen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, ergeben. Aufgrund der konsequenten Schwerpunktsetzung auf diesem Gebiet sind wir ein verlässlicher Ansprechpartner in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts, z.B. für
- Vertragsgestaltung, einschliesslich der Erstellung bzw. Überarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen - Durchsetzung und Abwehr von Forderungen und sonstigen Ansprüchen - Forderungsmanagement und -beitreibung
Gegenstand der anwaltlichen Beratung und Vertretung können beispielsweise Sachverhalte im Zusammenhang mit Kauf, Miete oder einer Dienstleistung, ebenso wie Darlehen, Leasing oder Reise ein, um nur einige zu nennen. Ebenso zählt das Schadensrecht (Verkehrsunfall, Produkthaftung etc.) hierzu.
Besonderer Bedeutung kommt der Vertragsgestaltung als Mittel der vorbeugenden Beratung und Konfliktvermeidung zu. Hier gilt es, kreative, aber auch rechtssichere Lösungen zu finden, um ein optimales Miteinander der Vertragspartner zu gewährleisten. Die sorgfältige Vertragsausarbeitung kann spätere rechtliche Streitigkeiten verhindern und so viel Geld und Aufwand ersparen.
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