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Informationen zu urheberrechtlichen Ansprüchen:
Das Urheberrecht ist das Schutzrecht für geistige und kreative Leistungen. Es schützt insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, ausübenden Künstlern (Musiker, Schauspieler, Tänzer etc.) und anderen Leistungsschutzberechtigten.
Gerade durch das Internet haben Urheberrechtsverletzungen verstärkt zugenommen, weil sich hier Inhalte schnell und häufig kostenlos besorgen lassen. So werden oft fremde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte übernommen ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Die daraus resultierenden rechtlichen Folgen stehen häufig in keinem Verhältnis zu dem zunächst geglaubten Vorteil.
Insbesondere bei Fällen von Internet-Tauschbörsen (Filesharing), ist die Ahndung eines Urheberrechtsverstoßes mittels Abmahnung an der Tagesordnung. Aufgrund der Eilbedürftigkeit werden meist Minimalfristen von bis zu sieben Tagen gesetzt, die man nicht einfach verstreichen lassen sollte - andernfalls droht ein teures Gerichtsverfahren.
Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte der Empfänger einer Abmahnung nicht voreilig unterzeichnen. Häufig enthalten diese nachteilige Klauseln und Zugeständnisse, auf die kein Anspruch besteht. Erforderlichenfalls kann eine Unterlassungserklärung entsprechend der individuellen Erfordernisse des Einzelfalls modifiziert werden.
Auch die geltend gemachten Kosten sollten nicht voreilig gezahlt werden. Zwar hat der Rechteinhaber grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung, die geltend gemachten Beträge sind jedoch häufig zu hoch angesetzt.
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