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Aufgrund unserer langjährigen Expertise bildet das Urheber- und Medienrecht einen weiteren Kernbereich innerhalb unserer zivilrechtlichen Beratungstätigkeit. Es umfasst im klassischen Sinn das Recht von Presse und Rundfunk, ebenso wie das IT- und Internetrecht, insbesondere:
URHEBERRECHT UND VERLAGSRECHT z.B. Beratung von Autoren und Verlagen, Erstellung von Verlagsverträgen, Beratung zum Werktitelschutz, Titelschutzrecherchen und -anzeigen, Überprüfung von Werbeanzeigen etc. [mehr Informationen]
IT- UND INTERNETRECHT z.B. rechtskonforme Gestaltung von Webseiten, Webdesign- und Provider- Verträge, Werbe- und Vermarktungsverträge, Beratung zu Domains und Haftungsfragen im Internet, Gestaltung von Softwareverträgen, Datenschutzberatung etc.
PPRESSERECHT z.B. Überprüfung von Wort- und Bildberichterstattungen, Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Schmerzensgeld etc.
WERBE- UND AGENTURRECHT z.B. Gestaltung von Marketingverträgen, Beratung bei der Gestaltung von Firmenlogo, Corporate Design und Webseiten, rechtskonforme Umsetzung von Werbekampagnen, wettbewerbsrechtliche Beratung etc.
Das Medienrecht ist aufgrund der fortwährenden technischen und ökonomischen Veränderungen im ständigen Wandel. Um so bedeutender ist daher die Entwicklung kreativer, aber rechtlich solider und praxisgerechter Lösungsansätze.
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